- Abschnitt Votum: Verkehrsressort soll zügig zur Finanzplanung des Bahnvorstands (Mehrkosten für projektinterne Zwecke aus Eigenmitteln bei Schuldenreduzierung über 10 Jahre, siehe S. 3 unten) – das heißt Weiterbau des Projekts S 21 – Stellung beziehen und damit den vom Bundesministerium bevorzugten Kurs des S-21-Ausstiegs verlassen, der Aufsichtsrat der DB AG soll in diesem Sinne „zügig entscheiden“. Darin liegt eine klare Tendenz zur – gesetzwidrigen – Bevormundung.
- Die entschwärzte Behauptung auf Seite 3, Absatz 2 Satz 4, das Dossier aus dem Bundesverkehrsministerium sei nicht mit den Ministerien der Finanzen und der Wirtschaft abgestimmt gewesen, widerspricht Aussagen in diesem Dokument, das jedenfalls gemeinsame Absichten der drei Staatssekretäre sichtbar macht.
- Das BMVBS befürchtet auf Seite 4, vorletzter Absatz, dass die Kostenexpansion um mehr als zwei Milliarden Euro andere Projekte kannibalisiert und macht sich damit die Auffassung der Projektkritiker zu Eigen.
- Abschließend soll mit aller Macht eingewirkt werden, im Aufsichtsrat für den vom Bahnvorstand angesteuerten Weg, das heißt für den Weiterbau, zu entscheiden.
- Die Devise wurde dann politisch als Machtwort „Stuttgart 21 wird gebaut, auch wenn es nicht mehr wirtschaftlich ist“ von den führenden Köpfen der Bundesregierung Mitte Februar 2013 definitiv und vorbehaltlos verkündet.
Die Kostenfrage
Es gibt den überparteilichen Konsens eines Kostendeckels bei 4,5 Mrd. €, der Grundlage der Volksabstimmung von 2011 war und im letzten Koalitionsvertrag fixiert wurde: „Überschreiten die Kosten des Projektes Stuttgart 21, einschließlich der Kosten, die sich aus dem Stresstest und dem Schlichterspruch (inkl. Gäubahn, sofern diese infolge des Stresstests und/oder des Notfallkonzepts notwendig ist) ergeben, den vereinbarten Kostendeckel von 4,5 Mrd. Euro, so beteiligt sich das Land an den Mehrkosten nicht. Dies gilt auch für das Risiko später auftretender Kostensteigerungen über die bislang vereinbarten Beträge hinaus.“ Im Dezember 2012, also vor 3 ½ Jahren, musste die DB AG einräumen, den Kostenrahmen erheblich überschritten zu haben. Wer die entstehenden Mehrkosten tragen soll, blieb bis heute ungeklärt. Dass nach dreieinhalb Jahren bei all den Problemen des Projekts die Kosten die gleichen geblieben sein sollen, wird wohl niemand ernsthaft annehmen. Sie müssen nach Gutachten unsererseits (Vieregg-Rössler) und angesichts der bevorstehenden Veröffentlichung des lange zurück gehaltenen Berichts des Bundesrechnungshofs davon ausgehen, dass Sie sich schon in den ersten Monaten Ihrer gemeinsamen Regierungszeit mit einem weiteren Offenbarungseid der DB werden befassen müssen. Größenordnungen von 10 Mrd. € sind realistisch und sicher nicht das Ende der Fahnenstange. Die DB, die absieht, dass in nicht ferner Zukunft die ihr für Stuttgart 21 zur Verfügung stehenden Mittel (4,5 Mrd. €) erschöpft sein werden, wird bei ihren Projektpartnern auf eine Beteiligung an den Mehrkosten drängen. Absehbar - Stand Januar 2016 - geht es um eine Finanzierungslücke von 5,3 Mrd. €. Es dürfte allein bei diesem Kostenstand um Forderungen an das Land in Höhe von 1,5 bis 2 Mrd. € gehen. Unser Appell daher:- Drängen Sie durch Beauftragung bahnunabhängiger Gutachten auf eine Einschätzung des jetzigen Kostenstands und vor allem noch weiterer Kostensteigerungen.
- Fixieren Sie Ihr Bekenntnis, dass das Land keine weiteren Kosten über die im Rahmen des Kostendeckels zugesagten hinaus bereit ist zu übernehmen, wie es im letzten Koalitionsvertrag festgelegt war.
Die Kapazitätsfrage
Alle Prognosen weisen auf eine Zunahme des Mobilitätsbedarfs hin. Das gilt insbesondere für eine florierende Stadt und Metropolregion. Die umweltverträgliche Bewältigung dieser Herausforderung in den nächsten Jahren ist eine Frage der Zukunftsfähigkeit für Bürger/innen und Wirtschaft. Das Straßenverkehrssystem stößt an Kapazitäts- und ökologische Grenzen (Staus, Feinstaub, drohende Fahrverbote). Aber auch die öffentlichen Verkehrssysteme können den wachsenden Bedarf kaum bewältigen, und haben erst recht nicht die Spielräume, eine Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene zu absorbieren. In dieser Situation darf die Frage, wie sich Stuttgart 21 auf die Leistungsfähigkeit der Bahn selbst, aber auch der S-Bahn- und der ÖPNV-Angebote der SSB auswirkt, nicht länger offen bleiben. Ideologische Grabenkämpfe müssen zugunsten einer sachlichen Klärung der Kapazitätsfrage überwunden werden. Neuere Debatten über die Gäubahnnutzung oder das Belassen von Gleisen im Rosensteinquartier verweisen auf wachsendes Problembewusstsein in der Kapazitätsfrage. Unser Appell daher:- Setzen Sie alles daran, durch Beauftragung bahnunabhängiger Begutachtungen und Simulationen zu klären, ob der geplante Tiefbahnhof die versprochene Leistungssteigerung erbringt und einen integralen Taktfahrplan i.S. des „Deutschlandtakts“ ermöglicht, wie ihn der Koalitionsvertrag CDU/SPD in Berlin anstrebt, oder ob der Standpunkt der Gegner/innen des Projekts, dass S21 auf Generationen eine irreversible Kapazitätsverringerung bedeutet, nicht doch zu trifft.
- Organisieren Sie eine ergebnisoffene Debatte über zu ziehende Schlussfolgerungen!
Die Sicherheitsfrage
Der Schutz von Leben und Gesundheit der Bürger/innen bzw. Fahrgäste gehört nach der Wertordnung unseres Grundgesetzes zu den selbstverständlichen Verantwortlichkeiten der Politik, insbesondere bei einem Vieles verändernden Großprojekt wie Stuttgart 21. In der Frage des Brandschutzes bzw. der Entfluchtung sollen aber wichtige Einzelfragen bis zur Erteilung der Betriebsgenehmigung bei Fertigstellung unbeantwortet bleiben. Wohin es führt, solche entscheidenden Probleme des Brandschutzes erst am Projektende zu klären, lehrt das Beispiel des Berliner Großflughafens. Ein erhebliches Sicherheitsrisiko entsteht auch daraus, dass die reguläre Obergrenze der Neigung von Gleisen und Bahnsteigen im Tiefbahnhof um das Sechsfache überschritten werden soll. Nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung wäre dies nur beim „Nachweis gleicher Sicherheit“ zulässig. Wie die Bahn diesen Nachweis erbringen und wiederkehrende Unfälle – wie in Köln, dort bei wesentlich geringerem Gefälle - vermeiden will, liegt im Dunkel. Sicherheitsfragen sind aus vielen aktuellen Anlässen auch im Licht terroristischer Bedrohungen zu sehen. Das gilt insbesondere für ein Infrastrukturprojekt, bei dem gleichzeitig mehrere mit bis zu 1000 Fahrgästen besetzte Züge durch 60 km Tunnel in einem geschlossenen Tiefbahnhof einmünden. Der sogenannte westliche Lebensstil ist zweifellos verwundbar angesichts terroristischer Bedrohungen. Großprojekte, bei denen zentrale Sicherheitsfragen ungelöst sind, erhöhen jedoch die Verwundbarkeit, sie können geradezu wie eine Einladung an Terroristen wirken. Unser Appell daher:- Legen Sie die Gewährleistung der Sicherheit von Stuttgart 21 als gemeinsames Anliegen einer verantwortungsbewussten Begleitung des Projekts im Koalitionsvertrag fest!
- Bestehen Sie auf einem umfassenden, keine ergebnisrelevanten Fragen aussparenden Brandschutz- und Entfluchtungskonzept JETZT!
- Bestehen sie als conditio sine qua non auf einem überzeugenden Nachweis gleicher Sicherheit bei überhöhter Gleisneigung. Auch dies jetzt und nicht, nachdem weitere Fakten geschaffen sind!
Die Schutzgemeinschaft Filder (SGF) wirft dem Flughafen Stuttgart – und damit auch Stadt und Land – Heuchelei vor, wenn der Flughafen die Extrabelastungen des Flughafens durch das Projekt Stuttgart 21 beklagt.
In der heißen S-21-Phase vor mehr als acht Jahren, als die Finanzierung des wahnsinnig teuren Projekts Stuttgart 21 schon nicht mehr zu vermitteln war, haben Stadt und Land als Eigentümer des Flughafens, den Stuttgarter Flughafen dazu genötigt, ca. 360 Millionen Euro für S 21 bereitzustellen.
Der Vorsitzende der SGF, Steffen Siegel, bewertet dies so:
- „Um die Kosten von S 21 etwas freundlicher zu gestalten, wurden die Kosten einfach auf mehrere Schultern verteilt. Was der Flughafen zahlt, müssen Stadt und Land nicht mehr direkt aufbringen – zumindest erkennt es die Öffentlichkeit nicht auf Anhieb, dass es sich nur um ein Verschieben der Kosten handelt. Die Flughafenkosten sind aber definitiv Stadt- und Landeskosten und damit Kosten, die der Steuerzahler zusätzlich aufzubringen hat. Das ist billige, oder besser teure Kosmetik.
- Dadurch entgehen den Kommunen, also wieder dem Steuerzahler, Gewerbesteuern in beträchtlicher Höhe, da der Flughafen ja nun rote Zahlen schreibt.
- Bereits 2008 zahlte der Flughafen 112,2 Millionen in vorauseilendem Gehorsam an die Bahn, obwohl noch nicht mal ansatzweise Pläne für den Flughafenanschluss vorlagen. So ein Geschäftsgebaren ist unseriös.
Wie bei S 21 an vielen Stellen üblich, wird bei der Argumentation für das Projekt auch beim Flughafen getrickst, dass sich die Schienen biegen. Die Bahn argumentiert, durch den Flughafenanschluss würde man `Flieger´ dazu bringen, mehr Bahn zu fahren, was ja, angesichts der Klimaproblematik beim Fliegen nur richtig wäre. Der Flughafen dagegen argumentiert genau umgedreht: `Durch den Flughafenanschluss bekommen wir deutlich mehr Fluggäste´.
Der Widerspruch stört anscheinend niemanden.“
Steffen Siegel: „Sind die Flughafenchefs nach der Diskussion um eine zweite Startbahn denn immer noch nicht aufgewacht. Die stark belastete Filderebene braucht weniger Flugbewegungen. Unsere Kinder brauchen nicht mehr sondern weniger Beton und Lärm und finanzielle Belastung. Aber wen interessieren schon unsere Nachkommen?“
Kontakt: Steffen Siegel, Tel. 07158 5850
Der Eisenbahnneu- und Ausbau Stuttgart-Ulm ist einschließlich der Bahnhofbauten und Anschlüsse an das Bestandsnetz eine Bundesaufgabe, und kann daher wegen Art. 104a Abs. 1 GG weder vom Land noch von der Landeshauptstadt Stuttgart noch von dem Verband Region Stuttgart mitfinanziert werden. Es handelt sich auch nicht um „unechte Gemeinschaftsaufgaben“; auch sie könnten im Übrigen kein Mitfinanzierungsrecht begründen. Der Widerspruch zur Verfassung macht ... den Finanzierungsvertrag insoweit nichtig; er muss rückabgewickelt werden; neue Zahlungen dürfen nicht mehr geleistet werden.