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2024-01-23 AB-Protokoll

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(hier als pdf-Datei) Protokoll der (Zoom-) Sitzung am 23. Januar 2024 17h bis 19h Uhr dabei: ArchitektInnen für K21: Norbert Bündnis Rems-Murr für Kopfbahnhof Stuttgart: Ernst Bürgerbahn - Denkfabrik – Andy (bis 18h) Eisenbahnerstammtisch: Jenoe (nur Audio) GewerkschafterInnen gegen S21: Werner Linke: – Mahnwache: -- Stadtteilgruppen: Doris und Heidi Schutzgemeinschaft Filder: Steffen (Teilweise) und Frank SÖS: Christine ab 17.20  (nur audio und unfreiwillig stummgeschaltet), Reinhard SPD-Mitglieder gegen S21: Hermann Netzwerke 21: – TheologInnen gegen S21: Martin Unternehmer*innen gegen S21: - VCD: Markus Juristen: Dieter Ziviler Ungehorsam: Gisela Website: - Social Media: - Gäste: Ulli, Eisenhart (bis 18h) und RA Kemper Protokoll: Werner Moderation: Ernst (kursiv: Info nach der Sitzung)
  1. Eröffnung: - abermals Verzögerungen (20min) wegen technischer Zugangsprobleme zur Schalte.
- Kleine Änderungen im Protokoll der letzten Sitzung. Update bereits verschickt. - TO: TOPs 4.1 und 4.2 der Einladung werden getauscht aufgrund der Dringlichkeit und der kurzfristigen Einladung von RA Rolf Kemper/Berlin, Haltung zum GDL-Streik und Besichtigung „Baufortschritt“ kommen als weitere Punkte hinzu. 4.2. Weiterführung des Brandschutzverfahrens Herr Kemper, Eisenhart und Dieter erläutern den Stand des Verfahrens. Kemper beschreibt das VGH -Urteil aufgrund Selbstzitierens als haltlos und „argumentativen Kreisverkehr“ und „auf dünnem Eis“. Dennoch lägen die Chancen einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei etwa 3%. Die Klageberechtigung Privater werde im Eisenbahnrecht noch restriktiver gehandhabt als generell im Öffentlichen Recht. Wechselnde Entscheidungen zugunsten und gegen Klagerecht Privater. Um den Weg einer grundsätzlichen Klärung vor dem BVerfG gehen zu können, muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein. Diesen, incl. der möglichen Kostenfolgen, erläutert Dieter im Nachgang zur AB-Sitzung und im Vorgriff zu seinem Treffen mit dem Demoteam am 29.1. in einem kurzen Text: „Ich möchte kurz die finanziellen Risiken des Weiteren juristischen Vorgehens bei unserer Brandschutzklage darstellen. Die angesetzten Beträge beruhen insbesondere auf den Einschätzungen von Rechtsanwalt Dr. Lieber, der in dem gemeinsamen Prozess die Schutzgemeinschaft Filder vertritt. Außer der SGF haben 3 Privatpersonen geklagt, nämlich Karlheinz Scherwinski (Charly, unser Rollstuhlfahrer), Werner Sauerborn und ich. Es handelt sich somit um insgesamt 4 Kläger. Dies bedeutet, dass nach dem Urteil des VGH (1. Instanz) die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite (EBA und DB Netz AG, EBA hatte zum Glück keinen Anwalt beauftragt) jedem Kläger zu einem Viertel in Rechnung gestellt werden - wenn es bei der Zurückweisung unserer Klage bleibt. Die Gerichtskosten in Höhe von 2932 € mussten wir schon vorab bezahlen, sodass "nur" Anwaltskosten der Gegenseite von zusammen ca. 4600 € von uns zu übernehmen wären, pro Kläger also ca. 1150 €. Die SGF übernimmt die Kosten von RA Dr. Lieber, der sie vertreten hat. Eisenhart hat uns 3 Privatpersonen vertreten und tut dies (wie auch in Zukunft) kostenlos. Von diesen Kosten 1. Instanz und den nachstehend aufgelisteten kommen wir nur dann weg, wenn unsere Nichtzulassungsbeschwerde, das sich dann anschließende Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und - falls die Revision zur Zurückverweisung des Verfahrens an den VGH führt - die neue Verhandlung beim VGH zum Erfolg unserer Klage führen. Im letztgenannten Fall könnten dann aber das EBA und die DB Netz AG Revision einlegen und es ginge wieder in Leipzig weiter. Zur Erklärung: Der VGH hat keine Revision gegen sein Urteil zugelassen. Dagegen müssen wir die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. Wenn diese erfolglos bleibt, ist es aus und wir können sofort Verfassungsbeschwerde erheben. Wenn wir mit der Beschwerde Erfolg haben, wird die Revision zugelassen. Dann wird das Urteil auf Rechtsfehler überprüft. Falls das Bundesverwaltungsgericht solche Rechtsfehler feststellt, kann es entweder das Urteil des VGH aufheben und selbst in der Sache entscheiden. Oder aber es hält weitere Aufklärung für nötig. Dann verweist es die Sache zurück an den VGH und dort geht es wieder von vorne los. Das neue Urteil kann dann auch wieder angefochten werden und .... wie oben. Falls wir aber endgültig keinen Erfolg haben (entweder schon mit der Nichtzulassungsbeschwerde oder im späteren Revisionsverfahren oder bei einer neuen Verhandlung) müssen wir nicht nur die genannten Kosten 1. Instanz zahlen, sondern auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der beiden Gegenseiten in den weiteren Instanzen. Diese Liste ich nachfolgend (wieder ca.-Beträge) auf: Nichtzulassungsbeschwerde: Gerichtskosten und Kosten Gegenseite 5300 € zuzüglich Kosten RA Dr. Lieber für SGF. Diese Kosten würden beim endgültigen Erfolg unserer Klage entfallen. Revisionsverfahren nach erfolgreicher Beschwerde: Gerichtskosten und Kosten Gegenseite 5300 € zuzüglich Kosten RA Dr. Lieber für SGF. Auch diese Kosten würden beim endgültigen Erfolg unserer Klage entfallen. Erneutes Verfahren beim VGH nach Zurückverweisung an den VGH: Gerichtskosten und Kosten Gegenseite 7500 € zuzüglich Kosten RA Dr. Lieber für SGF. Auch diese Kosten würden beim endgültigen Erfolg unserer Klage entfallen. Dann müsste alles - auch unsere Kosten - von der Gegenseite bezahlt werden. Erst wenn der Rechtsweg bei den Verwaltungsgerichten abgeschlossen ist und wir keinen Erfolg hatten, können wir Verfassungsbeschwerde einlegen. Gerichtskosten werden dafür nicht verlangt, jedoch müssten wir dann für unsere Anwaltskosten aufkommen. Tut mir leid, dass es so kompliziert ist. Gerne kann ich es noch näher erklären. Konkret entsteht zunächst das weitere Kostenrisiko von 5300 € plus Anwaltskosten der SGF für die Nichtzulassungsbeschwerde. Das wären dann zusammen mit den dann bei uns 4 Klägern hängenbleibenden Kosten der Gegenseite aus dem Urteil des VGH in Höhe von 4600 € bei Erfolglosigkeit der Beschwerde in absehbarer Zeit zusammen rund 10000 € zuzüglich Anwaltskosten der SGF.“  Es wird in einer längeren Diskussion der höhere Kräfte- und Kostenaufwand gegen die geringen juristischen Erfolgsaussichten einerseits und die politischen Chancen andererseits abgewogen. Es wird zu bedenken gegeben, man dürfe nicht in eine Michael-Kohlhaas-Rolle geraten. Andererseits würde in unseren Reihen auf Unverständnis stoßen, wenn wir diesen lange vorbereiteten Weg nicht weitergingen. Deutlich wird, dass die wahrscheinlichere und auch politische gewollte Variante, die des Wegs zum BVerfG ist. Die Hoffnung ist, wegen der Grundsätzlichkeit auch weitere politische, öffentliche und finanzielle Unterstützung zu gewinnen. Dort wird spezielle juristische Kompetenz erforderlich sein. Es gelten andere Prüfmaßstäbe. Eisenhart hat auf diesem Feld viel Erfahrung. Der Weg zum Bawü Landesverfassungsgericht (Staatsgerichtshof) versperre den Weg zum BVerfG. Es besteht Einvernehmen, dass Eisenhart dankenswerterweise das Mandat für eine Nichtzulassungsbeschwerde übernehmen wird und dies inhaltlich mit RA Kemper wahrnehmen wird. Die Anfechtung bzw. Klage soll unter verfahrensökonomischen Gesichtspunkten mit der Schutzgemeinschaft und deren Anwalt Dr. Lieber abgestimmt werden. Das Aktionsbündnis beschließt einstimmig bei 4 Enthaltungen: „Die drei Kläger namens des Aktionsbündnisses werden darin unterstützt, die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Revision beim BVerwG bis zum 11.Februar einzureichen. Im gleichen Rahmen soll im Erfolgsfall der weitere Rechtsweg beschritten werden. Wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, soll der Weg zum BVerfG gegangen werden. Die anwaltliche Vertretung übernimmt kostenfrei Eisenhart, der dabei nicht kostenfrei von RA Kemper unterstützt wird.“ 4.1. Gäubahnveranstaltung am Montag, 19.2. Statt der eingeplanten 20 Min. bleibt wegen der TO-Umstellung nur wenig Zeit für Jörgs Infos über neue Entwicklungen zur geplanten Gäubahnveranstaltung incl. der Vernetzung der Gäubahn-Initiativen und zu den erforderlichen Beiträgen des AB. Die Vorbereitungen sind in vollem Gange. Eine schriftliche Einladung des Vorsitzenden Jörg würde breit versandt an Politiker und Journalist*innen. Das Schreiben sowie eine Einladungsliste sollen (und wurden umgehend) von Jörg allen ABler*innen zugeschickt werden, damit Weitere eingeladen werden können. Für Service-Funktionen ist organisiert: Weinausschank: Hermann, Jenö, Doris, Norbert. Es gibt Wein, Wasser, halbe Brezeln. Spendenkörbe: Martin, Gisela, Heidi, Ernst. Standorte Spendensammeln: links und rechts an den Ausgängen 3. Stock und 4. Stock (Tribüne). Norbert bringt die Spendenkörbe mit. In erster Reihe reservierte Plätze. Viel Spott und Medienresonanz gab es zu einem Auftritt von Nopper in Rottweil, wo er auf seine Rolle bei der Kappung der Gäubahn angesprochen meinte „Wir sind alle etwas Gäubahn“. Ulli bereitet mit Jörg einen Videoausschnitt aus der Gäubahnsendung von Eisenbahnromantik vor. Faktisch ist die Veranstaltung v.a. in Person von Jörg eine Aktion des AB mit der FrAktion als Miteinlader. Die anderen Beteiligten des Gäubahnbahnbündnisses machen Angebote am Rande, ggf. Sonderfahrten. 4.3. ABBD-Aktionstag am Samstag, 2.3. - vertagt. Gespräche laufen 4.4. Resilienzstudie: Verspendung und Versand. Martin informiert über die geplante Pressekonferenz mit Klaus Wößner und Karlheinz Rößler im Forum 3. und die gleichzeitig zu verschickende PM. Alles vorbereitet. Gezielter Versand der Broschüre muss noch organisiert werden. 4.5. Rosenstein-Veranstaltung am Montag, 4.3.24 Hier entsteht etwas Zeitdruck. Öffentlich kann erst nach der Gäubahnveranstaltung richtig losgelegt werden. Martin nimmt Arbeit am Dossier wieder auf. Logo in Arbeit. Ablaufplanentwurf in der Diskussion. Gespräche mit Referenten folgen. Technisches wie bei Gäubahnveranstaltung (gleiches „Format“). Wir gehen davon aus, dass alle dort Beteiligten (s.o.) am 4.3. auch wieder aktiv sind. 4.6. Anti-AfD-Demos – (wie) soll sich das AB dazu äußern? Das Anliegen ist, vorgetragen von Werner, dass sich das AB wie alle gesellschaftlichen Gruppen in der Breite, auch wenn sie keinen direkten Bezug zum AfD-Thema haben, festlegen sollte. Das ist grundsätzlich akzeptiert. Die Diskussion in welcher Form das geschehen sollte, bleibt zunächst offen. Ansonsten soll es bei der Konzentration auf das S21-Thema bleiben. 5.1. Gespräch mit Bernd Riexinger am Montag, 22.1.24 An dem Gespräch auf Initiative von Bernd nahmen Dieter und Werner teil. Bernd beabsichtigt als Mitglied des Verkehrsausschusses im Bundestag, darauf zu drängen, dass regelmäßig Berichte aus den AR-Sitzungen transparent gemacht werden. Toni Hofreiter hatte in anderem Zusammenhang daran erinnert, dass die Grünen 2017 nach sechs Jahren hierzu ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts erstritten hatten (Info: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-organstreitverfahren-gruene-informationsrecht-abgeordnete-auskunft-akteneinsicht/). 5.2. Druckversion von Toms letzter Moderation – kein Thema des AB
  1. Verschiedenes Doris‘ Angebot vor der nächsten AB-Sitzung zu einer kleine Besichtigung der Chaos-Planung am Nordkopf einzuladen, wird zustimmend angenommen.
publish2024-02-02 10:17:00
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